Die Rechtsberatung ist eine parteiliche Beratung zu rechtlichen Fragen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie dient dazu, rechtliche Möglichkeiten, Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten der Rechtsrat suchenden Person zu klären.
Die Konfliktberatung hingegen zielt darauf ab, die Ursachen eine Konflikts sowie bestehende Konfliktmuster auf zwischenmenschlicher und individueller Ebene für die ratsuchende Person sichtbar zu machen. Sie unterstützt dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, Handlungsspielräume zu erkennen und einen konstruktiveren Umgang mit der Situation zu finden.
In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären gemeinsam, welches Format am besten für Sie geeignet ist – sei es Rechtsberatung, Konfliktberatung, Mediation oder eine andere Vorgehensweise. Ich erläutere Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
Die Kosten einer Rechtsberatung richten sich entweder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung mit einem Honorar auf Stundenbasis oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich bespreche die Abrechnung mit Ihnen transparent im Voraus, sodass Sie vorab Klarheit über die entstehenden Kosten haben.
Ja, Sie können sich rechtlich beraten lassen und anschließend oder parallel eine Mediation durchführen, wenn auch die andere Partei zu einer Mediation bereit ist. Beide Ansätze können sich sinnvoll ergänzen.
Da eine anwaltliche Beratung parteilich ist, kann ich entweder als Rechtsanwältin Ihre Interessen vertreten oder als neutrale Mediatorin für beide Seiten agieren – jedoch nicht beides zugleich.
In diesem Fall müsste entweder die Rechtsberatung oder die Mediation durch eine andere Rechtsanwältin oder einen anderen Mediator erfolgen.